GUT VERSORGT

Pflegeversicherung

  • Finanzielle Sicherheit
  • Unabhängigkeit
  • Schutz der Familie

Ein Produkt der

SIE HABEN DIE WAHL

Pflege ist teurer, als Sie denken

Pflegebedürftigkeit kann jede/n teffen, ob in jungen Jahren, nach einem Unfall oder aufgrund einer schweren Erkrankung sowie im Alter, aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung. Daher ist eine Absicherung für jede/n sinnvoll.

 

Denken Sie dabei bitte auch an Ihre Familie. Wenn das eigene Einkommen oder die Rücklagen nicht ausreichen, sind die nächsten Angehörigen (Ehegatten, Eltern, Kinder) gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet. Mit den Pflegetarifen unserers Partners, der UKV, schützen wir Sie und Ihre Liebsten.

Das ist Abgesichert

Leistungen

  • Leistungen schon ab Pflegegrad 1
  • Umfassende Service- und Assistance-Leistungen
  • Pflege zu Hause oder im Heim
  • Flexibel festlegbarer Schutzumfang

FRAGEN UND ANTWORTEN

FAQ – die häufigsten Fragen

Über unsere Beratersuche finden Sie eine Geschäftsstelle oder Sparkasse direkt in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin – persönlich am Telefon oder mit Hilfe unseres Terminvereinbarungstools.

Pflegebedürftige werden je nach Schwere ihrer körperlichen, psychischen und geistigen Beeinträchtigung in Pflegegrade eingeteilt. Je nach Pflegegrad leitet sich die Höhe des Leistungsanspruches ab. Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade, die sich folgendermaßen unterscheiden:

 

Pflegegrad 1: Personen mit geringer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.

Pflegegrad 2: Personen mit erheblicher Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.

Pflegegrad 3: Personen mit schwerer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.

Pflegegrad 4: Personen mit schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.

Pflegegrad 5: Personen mit schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.

Grundsätzlich ist der Beitrag über die gesamte Laufzeit zu leisten. Sie sollten also auch als Rentner/in und im Fall einer Pflegebedürftigkeit in der Lage sein, die monatlichen Beiträge weiter zu bezahlen. In einigen Tarifen der UKV und ab Pflegegrad 3 besteht jedoch Beitragsfreiheit, das heißt, Sie müssen ab diesem Pflegegrad keine Beiträge mehr einzahlen.

Ihnen steht jederzeit die UKV-­Beratungshotline unter 0681 844­6900 zur Verfügung oder Sie kontaktieren einfach Ihre/n Geschäftsstellenleiter/in vor Ort – er/sie bespricht mit Ihnen das weitere Vorgehen.

Nicole Hellwig
13.01.2021
Ingo Gerken
vor 7 Monaten
Sarah und Marvin
vor einem Monat
Frank Buss
vor 4 Monaten
Marcel Folkers
vor einer Woche
Andrea Hindemith
vor einem Jahr
Dennis
vor 4 Monaten
Marc Gohlke
vor 6 Monaten
Michael Tönjes
vor einem Jahr
Ralf Freimark
vor einem Jahr
Hendrik S.
vor einem Jahr
Sylvia Nanninga
vor 2 Wochen

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite unseres Kooperationspartner