VORSORGE
Wäre es nicht traumhaft, wenn alles glattliefe? Planungsfehler und Baumängel kommen aber vor!
Planungsfehler beim Bau können erhebliche Schäden am Bauwerk und hohe Kosten verursachen. Und auch bei Sanierungs- und Umbaumaßnahmen können Fehler der Baufirmen dazu führen, dass Ihr Kostenlimit durch notwendige Ausbesserungen und Reparaturen überzogen wird.
Der Bauherren-Rechtsschutz unseres Partners, der ÖRAG Rechtsschutzversicherung, sorgt für Ihr Recht beim Bauen, Kaufen und Sanieren. Er schützt Sie vor den hohen Kosten eines Rechtsstreits und ist für Sie da, selbst wenn Sie einfach nur eine Frage haben, die Sie mit einem erfahrenen Anwalt telefonisch klären möchten.
Schützen Sie und Ihr Vorhaben von Anfang an – wir sind gerne der Partner an Ihrer Seite.
Das ist Abgesichert
FRAGEN UND ANTWORTEN
Über unsere Beratersuche finden Sie eine Geschäftsstelle oder Sparkasse direkt in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin – persönlich am Telefon oder mit Hilfe unseres Terminvereinbarungstools.
Den Bauherren-Rechtsschutz können Sie in Verbindung mit einer Sparkassen-Baufinanzierung oder einer weiteren Immobilien-Versicherung (beispielsweise einer Bauherren-Haftpflicht- oder Feuer-Rohbauversicherung) abschließen.
Versicherte Objekte
Der Schutz gilt für privat genutzte Objekte (selbst bewohnt oder vermietet) in Deutschland:
Versicherte Personen
Versicherungsnehmer/in als Bauherr oder Bauherrin oder Käufer/in.
Ihr Bauherren-Rechtsschutz übernimmt im Fall eines Rechtsstreits – mit Ausnahme der vereinbarten Selbstbeteiligung – die Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme für:
Kontaktieren Sie im Falle eines Versicherungsschadens einfach Ihre/n Geschäftsstellenleiter/in vor Ort – er/sie bespricht mit Ihnen das weitere Vorgehen.
ZUM NACHLESEN
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite unseres Kooperationspartners