ELEKTRISCH SCHNELL
Kaum noch wegzudenken – die E-Scooter auf unseren Straßen! Klein, wendig, schnell und zusammenfaltbar – optimal also auch für kurze Wege zur Schule, Uni oder Arbeit. Aber beachte bitte die Kfz-Haftpflicht-Pflicht!
E-Scooter mit Straßenzulassung sind im öffentlichen Straßenverkehr erlaubt. Voraussetzung ist, genau wie bei einem Mofa oder Auto, dass du eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hast. Und diese bekommst du bei uns!
Das ist Abgesichert
FRAGEN UND ANTWORTEN
Über unsere Beratersuche finden Sie eine Geschäftsstelle oder Sparkasse direkt in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin – persönlich am Telefon oder mit Hilfe unseres Terminvereinbarungstools.
Nein, der E-Scooter ist ein eigenständiges Kraftfahrzeug und braucht daher auch eine eigenständige Kfz-Haftpflichtversicherung.
Eine minderjährige Person kann eine Versicherung nur mit Einwilligung der Eltern abschließen.
Alle E-Scooter mit Straßenzulassung (also Elektrokleinstahrzeuge) brauchen eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung. Zusätzlich kann eine Teilkasko abgeschlossen werden.
E-Scooter, die keine allgemeine Betriebserlaubnis haben sind für die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr verboten und daher auch nicht versicherbar.
Nein. Aus reinem Eigenschutz sollte aber jeder Fahrer eines Elektro-Scooters einen Helm tragen.
Kontaktieren Sie im Falle eines Versicherungsschadens einfach Ihre/n Geschäftsstellenleiter/in vor Ort – er/sie bespricht mit Ihnen das weitere Vorgehen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite unseres Kooperationspartners