FINANZIELLE ABSICHERUNG DER ANGEHÖRIGEN
Wenn Sie gerade ein Haus bauen, eine Familie gründen oder überlegen, sich selbstständig zu machen, gibt es vieles zu bedenken. Wer trägt zum Beispiel die finanziellen Verpflichtungen, wenn Sie nicht mehr da sind? Sind Ihre Angehörigen in diesem Fall finanziell abgesichert?
Mit der Risikolebensversicherung unseres Partners, der VGH, stellen Sie sicher, dass ausreichend Geld vorhanden ist und keiner zusätzlich belastet wird.
Das ist Abgesichert
FRAGEN UND ANTWORTEN
Über unsere Beratersuche finden Sie eine Geschäftsstelle oder Sparkasse direkt in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin – persönlich am Telefon oder mit Hilfe unseres Terminvereinbarungstools.
Für jeden, der seine Liebsten für den Fall des vorzeitigen Todes (beispielsweise durch Unfall oder Krankheit) vor finanziellen Folgen schützen will. Ganz besonders wichtig ist sie für:
Junge Familien – denn der Tod des/r Versorgers/in kann den Hinterbliebenen die finanzielle Lebensgrundlage schlagartig entziehen und sie vor große Probleme stellen.
Alle mit Zahlungsverpflichtungen – denn jede/r, die/der beispielsweise Immobilien finanziert oder andere langfristige Zahlungsverpflichtungen eingeht, sollte seine Angehörigen vor Rückzahlungsforderungen im Fall seines/ihres Todes schützen.
Im Versicherungsfall wird die Todesfallleistung an die berechtigte Person ausgezahlt. Wenn Sie den Ablaufzeitpunkt erleben, wird keine Leistung fällig und der Versicherungsschutz endet.
Wir bieten Ihnen aber auch an, die Risikolebensversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine Rentenversicherung mit Todesfallschutz umzuwandeln, die auch im Erlebensfall in Form einer Rente zur Auszahlung kommt.
Kontaktieren Sie gerne Ihre/n Geschäftsstellenleiter/in vor Ort.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite unseres Kooperationspartner