RUNDUMSCHUTZ
Pferde sind kraftvolle und wunderschöne Tiere – aber auch schreckhaft und unberechenbar. Verletzt Ihr Pferd jemanden, können durch Personenschäden schnell hohe Kosten entstehen. Die Pferdehaftpflichtversicherung greift bei Schäden, die Ihr versichertes Pferd verursacht.
Das ist Abgesichert
FLEXIBEL UND FREI KOMBINIERBAR
Eine private Haftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz aus den Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson und schützt Sie und Ihre Familie vor finanziellen Schäden, die aus Ansprüchen dritter Personen entstehen können. Solche Ansprüche sind mitunter existenzbedrohend. Eine Privathaftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen Ihres Lebens und aus unserer Sicht ‚Pflicht‘!
Es gibt jedoch Bereiche, in denen der Schutz der Privathaftpflichtversicherung nicht greift: Für alle Lebensbereiche und Situationen haben wir den richtigen Rundum-Haftpflichtschutz – egal ob für Ihre/n Hund/Hündin, Ihr Pferd, Ihr Sportboot, für Sie als Jäger/in, Vermieter/in oder vieles mehr. Sehen Sie, anhand unseres Schaubildes, welche Haftpflicht für Sie in Frage kommt. Sprechen Sie uns auch gerne an – gemeinsam finden wir Ihren optimalen Schutz!
FRAGEN UND ANTWORTEN
Über unsere Beratersuche finden Sie eine Geschäftsstelle oder Sparkasse direkt in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin – persönlich am Telefon oder mit Hilfe unseres Terminvereinbarungstools.
In unserer Pferdeversicherung stehen Ihnen drei Varianten zur Auswahl. Sie können entscheiden, ob Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von bis zu 5 Mio. Euro, 10 Mio. Euro oder 15 Mio. Euro versichert sind. Da Schäden sehr schnell in die Millionen Euro gehen können, sollten Sie sich für eine möglichst hohe Deckungssumme entscheiden.
Die Pferdehaftpflicht deckt Schäden an Personen, Gegenständen oder Vermögen ab. So sind beispielsweise Mietsachschäden an Immobilien, Pferdeanhängern und Reitutensilien versichert. Über Art und Umfang der Versicherungsleistungen beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.
Die Pferdehaftpflichtversicherung greift, wenn der Schaden durch eine typische Tiergefahr entstanden ist und dem/der Reiter/in kein eigenes Verschulden anzulasten ist. Sollte ein Fehlverhalten des Reiters oder der Reiterin ursächlich für den Schaden sein, greift dessen Privathaftpflichtversicherung.
Kotaktieren Sie im Falle eines Versicherungsschadens einfach Ihre/n Geschäftsstellenleiter/in vor Ort – er/sie bespricht mit Ihnen das weitere Vorgehen.
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