Bleiben Sie unbesorgt
Auch als Vermieter/in einer Immobilie tragen Sie für Unfälle auf Ihrem Grundstück die Verantwortung. Mit unserer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung schützen wir Sie vor den finanziellen Folgen, wenn beispielsweise ein/e Passant/in vor Ihrer Haustür stürzt und Sie für Krankenhausaufenthalt, Schmerzensgeld oder Verdienstausfall aufkommen müssen.
Das ist Abgesichert
FLEXIBEL UND FREI KOMBINIERBAR
Eine private Haftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz aus den Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson und schützt Sie und Ihre Familie vor finanziellen Schäden, die aus Ansprüchen dritter Personen entstehen können. Solche Ansprüche sind mitunter existenzbedrohend. Eine Privathaftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen Ihres Lebens und aus unserer Sicht ‚Pflicht‘!
Es gibt jedoch Bereiche, in denen der Schutz der Privathaftpflichtversicherung nicht greift: Für alle Lebensbereiche und Situationen haben wir den richtigen Rundum-Haftpflichtschutz – egal ob für Ihre/n Hund/Hündin, Ihr Pferd, Ihr Sportboot, für Sie als Jäger/in, Vemieter/in oder vieles mehr. Sehen Sie, anhand unseres Schaubildes, welche Haftpflicht für Sie in Frage kommt. Sprechen Sie uns auch gerne an – gemeinsam finden wir Ihren optimalen Schutz!
FRAGEN UND ANTWORTEN
Über unsere Beratersuche finden Sie eine Geschäftsstelle oder Sparkasse direkt in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin – persönlich am Telefon oder mit Hilfe unseres Terminvereinbarungstools.
Grundsätzlich jede/r Besitzer/in eines vermieteten Objektes, eines Mehrfamilienhauses oder eines unbebauten Grundstücks. Sie müssen als Haus- oder Grundbesitzer/in gesetzlich dafür sorgen, dass von Ihrem Eigentum niemand gefährdet wird. Kommen Sie dem nicht genügend nach, tragen Sie die Verantwortung – genau dagegen schützen wir Sie mit der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.
Wir prüfen, ob und in welcher Höhe Sie für einen Schaden haften. Sofern Schadenersatzansprüche gegen Sie als Haus- und Grundbesitzer/in berechtigt sind, übernehmen wir die Kosten. Zu Unrecht gegen Sie gestellte Ansprüche wehren wir notalls auch vor Gericht ab und tragen die Kosten.
Sie als Versicherungsnehmer/in, sowie alle Personen, die mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung der Grundstücke beauftragt sind.
Kontaktieren Sie im Falle eines Versicherungsschadens einfach Ihre/n Geschäftsstellenleiter/in vor Ort – er/sie bespricht mit Ihnen das weitere Vorgehen.
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