HAFTPFLICHT AUF GRUND UND BODEN

Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden

BLEIBEN SIE UNBESORGT

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Als Eigentümer/in einer gewerblich genutzten Immobilie oder eines Grundstücks sind Sie für die Verkehrssicherung und Instandhaltung verantwortlich. Darunter fallen beispielsweise eine ausreichende Beleuchtung, das Reinigen, Räumen und Streuen der Wege oder die regelmäßige Kontrolle des baulichen Zustands des Gebäudes. Verletzen Sie Ihre Pflichten, haften Sie für den entstandenen Schaden.

Das ist Abgesichert

Leistungen

  • Schadensersatzansprüche Dritter
  • Gewerblich genutzte Objekte / unbebaute gewerbliche Grundstücke
  • Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Schäden durch Nichterfüllung von Verkehrssicherungspflichten

FRAGEN UND ANTWORTEN

FAQ – die häufigsten Fragen

Über unsere Beratersuche finden Sie eine Geschäftsstelle oder Sparkasse direkt in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin – persönlich am Telefon oder mit Hilfe unseres Terminvereinbarungstools.

Als Eigentümer/in sind Sie für Ihre gewerblichen Immobilien oder Grundstücke verantwortlich. Sie haben als Eigentümer/in für die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht zu sorgen, damit niemand in Ihrem Gebäude oder auf Ihrem Grundstück zu Schaden kommt. Trotz aller Umsicht kann dennoch etwas passieren. Verletzte Personen verlangen hohe Schmerzensgelder, beschädigte Sachen müssen teuer repariert oder ersetzt werden. Unsere Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bewahrt Sie vor den finanziellen Folgen.

In unserer gewerblichen Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht besteht Versicherungsschutz für:
 

  • Sie als Versicherungsnehmer/in

  • Personen, die Sie als Versicherungsnehmer durch Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung Ihrer Gebäude und/oder Grundstücke beauftragt haben

 

Der Versicherungsschutz besteht für:
 

  • gewerblich genutzte Teile des Gebäudes wie z. B. Verkaufs-, Büro- oder Praxisräume

  • gewerbliche Immobilien

  • unbebaute gewerbliche Grundstücke

Kontaktieren Sie im Falle eines Versicherungsschadens einfach Ihre/n Geschäftsstellenleiter/in vor Ort – er/sie bespricht mit Ihnen das weitere Vorgehen.

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