SORGEN SIE VOR
Starten Sie entspannt in den Urlaub. Eins gehört dabei unbedingt mit ins Gepäck: Ihr ganz persönlicher Auslands-Reiseschutz. Denn vor einem Unfall oder einer ernsthaften Erkrankung im Urlaub ist niemand sicher. Gut zu wissen, wenn Sie dann nicht auf eine professionelle ärtzliche Behandlung verzichten müssen.
Das ist Abgesichert
FRAGEN UND ANTWORTEN
Über unsere Beratersuche finden Sie eine Geschäftsstelle oder Sparkasse direkt in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin – persönlich am Telefon oder mit Hilfe unseres Terminvereinbarungstools.
Die Auslandsreise-Krankenversicherung muss für jede Person einzeln abgeschlossen werden. Es können mehrere Personen in einem Einzelvertrag abgesichert werden.
Wenn Sie die Auslandsreise-Krankenversicherung einmalig abschließen, sichern Sie Ihren einzelnen Urlaub im Ausland taggenau mit der Einzelpolice ab: Der Vertrag endet automatisch mit dem letzten versicherten Tag bzw. mit Grenzüberschreitung ins Inland.
Bei einer Dauerpolice sind die ersten 56 Tage einer jeden Auslandsreise innerhalb von zwölf Monaten abgesichert. Der Vertrag der Dauerpolice verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn Sie vorher nicht fristgemäß kündigen.
Hilfe im Ausland – den 24-Stunden-Notruf-Service der UKV erreichen Sie nahezu weltweit sieben Tage die Woche!
Für Anrufe aus dem Ausland: 0 0800 8440-8440 (keine Landesvorwahl notwendig/aus dem Festnetz gebührenfrei, Mobilanrufe kosten nach jeweiligem Anbieter). Führt diese Nummer nicht zum Ziel oder rufen Sie aus dem Inland an, wählen Sie bitte die +49 211 5363-158 (gebührenpflichtig).
Die generelle Service-Nummer der UKV lautet: +49 211 5363-158
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