SO WICHTIG WIE TÜREN UND FENSTER
Fenster, Schaufenster, Dachfenster, Glastüren am und im Gebäude, Vitrinen und Glasmöbel – in modernen Unternehmen findet man jede Menge hochwertiges Glas. Wenn Sie eine Gebäude- oder Inventarversicherung haben, schützt Sie diese meist vor Glasschäden, die durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm entstehen. Aber was ist beispielsweise bei Unvorsichtigkeit oder böswilliger Beschädigung?
Schnell entstehen enorme Kosten, insbesondere wenn es sich um Mehrscheiben-Isolierverglasungen oder Sicherheitsscheiben handelt oder wenn Sie sofort eine Notverglasung benötigen. Die gewerbliche Glasversicherung schützt auch hier.
Das ist Abgesichert
FRAGEN UND ANTWORTEN
Über unsere Beratersuche finden Sie eine Geschäftsstelle oder Sparkasse direkt in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin – persönlich am Telefon oder mit Hilfe unseres Terminvereinbarungstools.
Die Gebäude- und die Inventarversicherung greifen nicht bei allen Schadenursachen. Der Leistungsumfang ist begrenzt auf Glasschäden durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm.
Mit unserer gewerblichen Glasversicherung können Sie sich zusätzlich zum Beispiel vor mutwilliger Beschädigung, Unvorsichtigkeit, Fahrlässigkeit oder Steinschlag absichern.
Bruch von Außenverglasungen
Zum Beispiel von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Schaufenstern, Wintergärten, Lichtkuppeln, Glasdächern, Außenvitrinen und -schaukästen.
Bruch von Innenverglasungen
Zum Beispiel von Schränken, Vitrinen, Bildverglasungen, Wand-, Decken-, Säulenverglasungen, Glastüren und Wandspiegeln.
Beschädigungen von Oberflächen oder Kanten (zum Beispiel Schrammen, Kratzer oder Muschelausbrüche) sind nicht versichert.
Kontaktieren Sie im Falle eines Versicherungsschadens einfach Ihre/n Geschäftsstellenleiter/in vor Ort – er/sie bespricht mit Ihnen das weitere Vorgehen.
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