SCHUTZ BEI GLASSCHÄDEN

Glasversicherung

  • Glasbruch aller Art
  • Für Eigentümer/innen
  • Für Mieter/innen

WICHTIG WIE TÜREN UND FENSTER

Alles liegt in Scherben

Fenster und Glastüren am und im Gebäude, Vitrinen, Glastische, Duschkabinen oder die Terrassenüberdachung – im Haus findet man jede Menge hochwertiges Glas. Wenn Sie eine Wohngebäude- oder Hausratversicherung haben, schützt Sie diese meist nur vor Glasschäden, die durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm entstehen. Aber was ist beispielsweise bei Unvorsichtigkeit oder böswilliger Beschädigung?

 

Schnell entstehen hohe Kosten, insbesondere wenn es sich um Mehrscheiben-Isolierverglasungen oder das Induktionskochfeld handelt oder wenn Sie sofort eine Notverglasung benötigen. Die private Glasversicherung schützt.

DAS IST ABGESICHERT

Leistungen

  • Gebäude- und Mobiliarverglasung
  • Duschkabine
  • Cerankochfeld, Induktion
  • Terrassenüberdachung

FRAGEN UND ANTWORTEN

FAQ – die häufigsten Fragen

Über unsere Beratersuche finden Sie eine Geschäftsstelle oder Sparkasse direkt in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin – persönlich am Telefon oder mit Hilfe unseres Terminvereinbarungstools.

Die Wohngebäude- und Hausratversicherung greifen nicht bei allen Schadenursachen. Der Leistungsumfang ist begrenzt auf Glasschäden durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm.

 

Mit unserer privaten Glasversicherung können Sie sich zusätzlich zum Beispiel vor mutwilliger Beschädigung, Unvorsichtigkeit, Fahrlässigkeit oder Steinschlag absichern.

 

Informieren Sie sich auch über unsere “Best Vorteilspakete” - hier ist die Glasversicherung automatisch enhalten und Sie profitieren von tollen Zusatzleistungen. Wir beraten Sie gerne!

Bruch von Außenverglasungen
Zum Beispiel von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wintergärten, Lichtkuppeln, Glasdächern, Außenvitrinen und -schaukästen.

 

Bruch von Innenverglasungen
Zum Beispiel von Schränken, Vitrinen, Bildverglasungen, Wand-, Decken-, Säulenverglasungen, Glastüren und Wandspiegeln.

 

Beschädigungen von Oberflächen oder Kanten (zum Beispiel Schrammen, Kratzer oder Muschelausbrüche) sind nicht versichert.

Kontaktieren Sie im Falle eines Versicherungsschadens einfach Ihre/n Geschäftsstellenleiter/in vor Ort – er/sie bespricht mit Ihnen das weitere Vorgehen.

Nicole Hellwig
13.01.2021
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