BLEIBEN SIE LIQUIDE
Ein Versicherungsschaden tritt ein und das von Ihnen vermietete Gebäude und sonstigen Grundstücksbestandteile sind infolge des Sachschadens zerstört oder beschädigt. Die Mieter sind berechtigt, die Zahlung der Miete ganz oder teilweise zu verweigern. Hier schützt Sie unsere Mietverlustversicherung.
Das ist abgesichert
FRAGEN UND ANTWORTEN
Über unsere Beratersuche finden Sie eine Geschäftsstelle oder Sparkasse direkt in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin – persönlich am Telefon oder mit Hilfe unseres Terminvereinbarungstools.
Wir erstatten die Kosten eines Mietausfallschaden, dieser besteht im Detail aus dem
Mietausfall
Der Mieter kann infolge eines Sachschadens, die Zahlung der Miete ganz oder teilweise verweigern.
Nutzungsausfall
In Höhe des ortsüblichen Mietwerts der Räume, die der Versicherungsnehmer selbstnutzt oder unentgeltlich Dritten überlassen hat und die infolge eines Sachschadens unbenutzbar geworden sind.
Fortlaufenden Nebenkosten
Für Gebäude oder Räume, die zur Zeit des Schadeneintritts nicht vermietet waren, wird ebenfalls Mietausfall ersetzt, sofern die Vermietung zu einem späteren, in der Wiederherstellungszeit liegenden Termin, nachgewiesen wird.
Unsere Mietverlustversicherung leistet bei Feuer- (Brand, Blitzschlag, Explosion), Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden. Sofern Sie den Einschluss wünschen, auch bei Elementarschäden, wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.
Kontaktieren Sie im Falle eines Versicherungsschadens einfach Ihre/n Geschäftsstellenleiter/in vor Ort – er/sie bespricht mit Ihnen das weitere Vorgehen.
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