VORSORGE
Eine Auseinandersetzung mit dem Nachbarn oder der Nachbarin, dem/r Arbeitgeber/in oder im Straßenverkehr – was als kleiner Streit beginnt, endet nicht selten vor Gericht. Ohne die passende Versicherung kann ein Rechtsstreit schnell teuer werden. Die Rechtsschutzversicherung unseres Partners, der ÖRAG Rechtsschutzversicherung, schützt Sie vor hohen Kosten bei rechtlichen Streitigkeiten – unabhängig davon, wie der Fall für Sie ausgeht.
Das ist Abgesichert
RECHTSSCHUTZ IST KOSTENSCHUTZ
Der ÖRAG Privat-Rechtsschutz
Ärger mit dem Finanzamt, dem InternetHändler oder dem Ordnungsamt? Der PrivatRechtsschutz bietet Ihnen umfassende Sicherheit.
Der ÖRAG Verkehrs-Rechtsschutz
Ihr/e Unfallgegner/in bestreitet jegliche Schuld, Ihr schicker Neuwagen entpuppt sich als Montagsauto oder die Werkstatt Ihres Vertrauens stellt eine überzogene Rechnung?
Der ÖRAG Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz
Ob Streit mit dem Nachbarn/der Nachbarin, Ärger mit dem/r Vermieter/in oder der Eigentümergemeinschaft: Die Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz bietet Mieter/innen und Eigentümer/innen umfassenden Schutz.
Der ÖRAG Berufs-Rechtsschutz
Ob Mobbing am Arbeitsplatz, Abmahnung oder fristlose Kündigung: Wir schützen Sie als Arbeitnehmer/in! Denn in einem Arbeitsrechtsstreit trägt jede Partei die Kosten bis zur ersten Instanz selbst – auch wenn Sie gewinnen.
FRAGEN UND ANTWORTEN
Über unsere Beratersuche finden Sie eine Geschäftsstelle oder Sparkasse direkt in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin – persönlich am Telefon oder mit Hilfe unseres Terminvereinbarungstools.
Jede/r, der/die sich vor den unkalkulierbaren Kosten eines Rechtsstreits schützen möchte. Die Erfahrung zeigt, dass viele aus Angst vor dem finanziellen Risiko lieber auf einen Rechtsstreit verzichten und klein beigeben. Mit einer Rechtsschutzversicherung kommen Sie unabhängig von Ihren finanziellen Mitteln zu Ihrem Recht.
Ist der Rechtsschutzfall versichert, dann werden die anfallenden Verfahrenskosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme erstattet. Dazu gehören neben den gesetzlichen Anwaltsgebühren auch die Gerichtskosten, Zeugenauslagen, die Kosten für gerichtliche Sachverständige und die Kosten der Gegenseite, falls Sie vor Gericht unterliegen sollten.
Falls Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, tragen Sie diesen Abteil selbst.
Selbstverständlich dürfen Sie den Anwalt oder die Anwältin beauftragen, dem/der Sie vertrauen!
Wenn Sie es möchten, helfen Ihnen die Mitarbeiter/innen der Service-Hotline dabei, einen Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin zu finden, der/die auf dem entsprechende Rechtsgebiet spezialisiert ist.
Über den telefonischen Rechtsservice MEINRECHT: 0211 5295555
Mit rund 100 Jurist/innen schätzt die ÖRAG die Erfolgsaussichten in Ihrem Fall ein, sie prüfen sofort den Versicherungsschutz und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.
ZUM NACHLESEN
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite unseres Kooperationspartners